Hinweise im Zusammenhang mit "Installateur-Notdiensten", die dazu beitragen können, unliebsame Überraschungen wie überhöht empfundene Rechnungen oder mangelhafte Ausführung von Arbeiten zu vermeiden.

Bevor ein Notdienst gerufen wird, sollte geprüft werden:

  • Kann die Behebung eines Schadens warten bis zum nächsten Werktag, an dem der Installateur des Vertrauens gerufen werden kann?
    1. Bei Wasserschaden ist wegen zu erwartender Schäden durch austretendes Wasser eine sofortige Behebung erforderlich
    2. Bei Heizungsstörungen kann möglicherweise eine alternative Heizmöglichkeit herangezogen werden und am nächsten Werktag der Hausinstallateur oder Werkskundendienst gerufen werden 
    3. Tropfende Wasserhähne können meist ebenso "warten"
    4. Verstopfte Abflüsse erfordern je nach den örtlichen Gegebenheiten bzw. Ausweichmöglichkeiten für den Benutzer eine sofortige Behebung

       

  • Wenn nach Abwägung der genannten Punkte ein Notdienst in Anspruch genommen werden muss, sollte gefragt werden:
    1. Gibt es einen "Haus"-Installateur (von Hausverwaltung vorgeschlagen)?
    2. Hat die Haushaltsversicherung eine Liste vertrauenswürdiger Handwerker?
    3. Hat mein Installateur einen Notdienst eingerichtet?
    4. Können Freunde, Bekannte, Verwandte einen Installateur-Notdienst empfehlen?

    Vorsicht bei "Pickerln" im Stiegenhaus/am Briefkasten mit Notdienstnummern ohne weitergehende Informationen!

Ist die Entscheidung für einen Installateur-Notdienst gefallen, so sollte vorab geprüft werden, ob

    • Eine den durchzuführenden Arbeiten entsprechende Gewerbeberechtigung vorliegt
    • Das Installationsunternehmen kompetent für die zu reparierenden Geräte und Anlagen ist (z.B. ob Vertragspartner von Herstellerfirmen)
    • Die eingesetzten Mitarbeiter die nötige Fachkenntnis haben
    • Allenfalls notwendige Ersatzteile vorrätig sind bzw. mitgebracht werden können
    • Entsprechende Referenzen vorliegen
    • Rechnungsadresse und Firmensitz in Österreich
    • Verrechnung von 20% Umsatzsteuer nicht 19%

     

Bevor ein Auftrag zur Durchführung von Arbeiten erteilt wird, sollte sinnvollerweise verbindlich geklärt werden

    • Wann die Arbeiten durchgeführt werden
    • Wie hoch die voraussichtlichen Kosten sind, die sich aus
      1. Arbeitszeit (zuzüglich möglicher Zuschläge für Abend, Nacht, Sonn- u. Feiertag)
      2. Reisekosten (km-Kosten bzw. Pauschale – hier darf kein Zuschlag verrechnet werden)
      3. Wegzeit, sofern nicht in Arbeitszeit enthalten (Zuschläge!)
      4. Materialkosten (kein Zuschlag)
      5. Allfällige Nebenkosten

        zusammensetzen

    • Möglichkeit der Zahlung per Erlagschein

     

Bei der Auswahl eines Installateurs in Ihrer Nähe ist der Installateurfinder behilflich! (www.installateurfinder.at)

 

Das Merkblatt können Sie sich auch hier als PDF downloaden.